Sieg vor dem Bezirksgericht St.Pölten

Sieg vor dem Bezirksgericht St.Pölten

Unser Konzipient, Mag. Vadim Gusenov, konnte einen großartigen Sieg vor dem Bezirksgericht St.Pölten erzielen. Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft St.Pölten vorgeworfen er wäre seiner Verpflichtung nicht nachgekommen einen Job zu suchen um seine Alimente zahlen zu können. Doch wie Mag. Gusenov gekonnt argumentierte, entsprach dies nicht der Wahrheit. Unser Mandant hatte sich sogar arbeitssuchend beim AMS gemeldet um noch schneller einen Job zu finden. Die Staatsanwaltschaft wertete dies aber als Versuch unseres Mandanten seinen Verpflichtungen nicht nachgehen, und Leistungen erlangen zu wollen. Mag. Gusenov konnte jedoch dem Gericht erklären, dass unser Mandant sich arbeitssuchend gemeldet hatte und keine Leistungen beantragt hatte. Dadurch musste das Gericht unseren Mandanten freisprechen.

Arbeitslos vs. Arbeitssuchend

Es gibt einen Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend. Arbeitssuchend bedeutet, dass man so schnell wie möglich versuchen will wieder einen Job zu bekommen. Als arbeitssuchend kann man sich deshalb auch schon vor Verlust des Arbeitsplatzes melden, um im besten Fall gar nicht arbeitslos zu werden. Erst nach Verlust der Arbeitsstelle kann man sich dann auch als arbeitslos melden um gegebenenfalls auch Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

In diesem Artikel auf Advocard ist der Unterschied sehr gut erklärt: arbeitslos vs. arbeitsssuchend

Wann muss ich mich arbeitslos melden?


Arbeitslos muss man sich spätestens an dem ersten Tag nach Verlust des Arbeitsplatzes melden. Weiß man allerdings schon im Voraus wann das Arbeitsverhältnis enden wird kann man sich schon davor als arbeitssuchend melden.  

Leistungen während der Arbeitslosigkeit 

Nur die Meldung der Arbeitslosigkeit alleine bedeutet nicht, dass man Arbeitslosengeld oder andere Leistungen bekommt. Man muss diese separat beantragen. Dafür sind nicht nur die richtigen Dokumente wichtig sondern auch die Einhaltung aller Fristen um nicht einen etwaigen Verlust der Sozialversicherung zu riskieren. Auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, gibt es die Möglichkeit verschiedene Beihilfen zu bekommen.

Arbeitslosigkeit und Alimente?


Bei Arbeitslosigkeit wird zur Berechnung der Alimente die Arbeitslosenunterstützung hergenommen. Wenn der Gesetzgeber allerdings empfindet, dass das Elternteil versucht seinen Pflichten, durch mutwillig herbeigeführte Arbeitslosigkeit oder durch Arbeitsantritt in einem Job unter dem Ausbildungsgrad, zu entkommen, wird ein fiktives Einkommen zum Berechnen der Alimente herangezogen.


Wer muss Alimente zahlen? 

Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Sind beide Elternteile im gleichen Haushalt geschieht dies durch den Naturalunterhalt. Dieser beinhaltet: Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Freizeitgestaltung, Unterricht und Taschengeld. Leben die Eltern getrennt, muss das Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, seinen Teil zum Unterhalt beitragen. Im meisten Fall geschieht dies durch Geldzahlungen. Diese werden anhand des Einkommens prozentual berechnet. Auf dieser Seite gibt es noch genauere Informationen zu diesem Thema: Alimente berechnen.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

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