Nach 1 ½ Jahren Beziehung wollten Gundula aus Deutschland und Hamza aus der Türkei am 13.01.2024 heiraten
Nur 10 Tage vor der Hochzeit erhielt Hamza allerdings überraschend eine negative Entscheidung in seinem Aufenthaltsverfahren vom VwGH. Da seine Frau Unionsbürgerin ist, ist es aber erlaubt, trotzdem die bereits geplante Heirat durchzuführen. Mit der Heirat ist Hamza dann legal in Österreich. Unionsbürger haben nämlich das Recht, den Ehepartner bei sich zu haben.
Das BFA ignoriert die Rechtslage: Hamza wurde direkt bei der Hochzeitszeremonie festgenommen, die Hochzeit in Anwesenheit der Verwandten gestoppt. Die Braut musste aufgrund eines Schocks ins Spital eingeliefert werden.
"Diese barbarische Praxis, einen Unbescholtenen mitten während seiner Hochzeit festzunehmen, wurde bereits vom VwGH Ra 2016/21/0264 als rechtswidrig beurteilt. Durch die Hochzeit hat der Bräutigam sofort ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht. Es ist auch unverhältnismäßig, in einem solchen Fall die Hochzeit durch eine Festnahme zu sprengen.
Hamza ist derzeit in Schubhaft. Wir haben heute eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben, welches sieben Tage Zeit hat, zu entscheiden."
Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer
Darf die Polizei mich einfach so verhaften?
Nein.
Die Polizei darf niemanden einfach so verhaften.
Die Staatsanwaltschaft kann die Festnahme anordnen, wenn der Verdächtige auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt wurde, Gefahr zur Flucht besteht, Spuren einer Tat beseitigen will oder Wiederholungsgefahr besteht.
Wenn eine Verhaftung ausgesprochen wurde, MUSS die Polizei unverzüglich den Grund für die Verhaftung mitteilen, außerdem muss der Verdächtige auch sofort auf der Polizeistation vernommen werden. Des weiteren muss die Polizei den Verdächtigen über seine Rechte belehren: Er darf einen Rechtsanwalt oder auch eine andere Vertrauensperson verständigen, die Aussage verweigern und einen Rechtsanwalt beim Verhör dabei haben.
Gibt es einen Unterschied wenn ich in Schubhaft genommen werde?
Nein.
Diese Rechte stehen jedem in Österreich zu:
Die Behörden müssen den Grund für die Verhaftung mündlich und nach spätestens 24 Stunden auch schriftlich mitteilen.
Jeder darf einen Rechtsanwalt kontaktieren und diesen beim Verhör dabei haben.
Auch die Schubhaft muss rechtmäßig sein und darf nur in ernsten Fällen ausgesprochen werden. Da sich die Behörden nicht immer daran halten, ist auch hier eine Beschwerde auf jeden Fall anzuraten.
Welche Beschwerdemöglichkeiten (Rechtsmittel) habe ich?
Sie haben die Möglichkeit gegen die Schubhaft eine schriftliche Beschwerde zu erheben, wenn Sie glauben, dass die Schubhaft unrechtmäßig (falsch) ist.
Oft sind aber auch verschiedene Formalitäten zu beachten, welche das BFA nicht immer einhält. Eine Beschwerde zahlt sich daher sehr oft aus!
Das Recht, eine Beschwerde zu erheben, haben Sie während der gesamten Schubhaftdauer und auch noch sechs Wochen nach Ende der Schubhaft.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie gleich, nachdem Sie in Schubhaft genommen wurden, einen Rechtsanwalt, damit dieser eine Schubhaftbeschwerde einreichen kann. Suchen Sie zugleich eine zukünftige Wohnmöglichkeit, sodass sie für die Behörden erreichbar sein können.
Ich wurde verhaftet was mache ich nun?
1. Anwalt (am besten uns) kontaktieren
und Besuch vereinbaren
2. Beraten lassen und unter anderen eine Beschwerde erheben.
3. Im Fall einer Beschwerde eine zukünftige Wohnmöglichkeit suchen, damit Sie für die Behörden erreichbar sind.
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