Wir konnten letzte Woche gleich 3 Siege vor Gericht feiern.
Im ersten Fall konnten wir Hr. Arman, ein Staatsangehöriger aus Bangladesch, aus der Schubhaft befreien. Hr. Arman war schon mehrere Wochen in Schubhaft gesessen ohne dass sein Akt richtig bearbeitet wurde. Die Behörden hatten einfach wichtige Bereich des Schubhaftbescheids ausgelassen und nicht ausgefüllt. Deshalb waren wir siegreich vor Gericht und konnten sogar in unserer Schubhaftbeschwerde beweisen, dass die Schubhaft von Hr. Arman unrechtmäßig ausgesprochen wurde.
Nun werden wir auch Schadenersatzansprüche für unseren Mandanten geltend machen.
Im zweiten siegreichen Fall durften wir einen libanesischen Staatsbürger vertreten. Herr Anas hatte einen negativen Bescheid von der Behörde bekommen. Er ist schon einige Zeit in Wien, hat hier eine Arbeitsgenehmigung und eine Arbeit. Außerdem ist er in einer Beziehung und lebt mit seiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Nun wollte er sich aber bei der BFA erkundigen, wie es in seinem Fall aussieht. Obwohl er kooperativ war und alles an notwendigen Dokumenten hatte, entschied der BFA sich dazu ihn zu verhaften und in Schubhaft zu stecken. Dort übernahmen wir seinen Fall und unserer Schubhaftbeschwerde wurde schnell stattgegeben. Auch in diesem Fall werden wir erfolgreich einen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Im dritten Fall durften wir einen deutschen Staatsbürger aus der Schubhaft befreien. Die ganz Story über diesen Fall können Sie hier nachlesen:Unrechtmäßig verhaftet - Beschwerde gewonnen.
Wieso kommt man in Schubhaft?
Der Grund warum man in Schubhaft genommen wird ist, weil die Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), prüfen muss, ob Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie bei einer negativen Entscheidung der Verpflichtung zur Ausreise nachkommen.
Was passiert wenn ich in Schubhaft komme?
Das BFA muss einen Schubhaftbescheid ausstellen, auf dem der Grund für die Schubhaft schriftlich festgehalten werden muss. Gegen diesen Bescheid kann dann auch Beschwerde erhoben werden.
Der BFA überprüft nun ob Sie aus Österreich ausreisen müssen. Wenn entschieden wird, dass sie Ausreisen müssen wird noch einmal überprüft ob es Gründe gibt, die gegen eine Abschiebung sprechen.
Sollte es keine solche Gründe geben wird Ihre Ausreise organisiert. Wenn Sie einen Reispass haben, dann findet die Abschiebung so schnell wie möglich statt. Wenn Sie keinen Reisepass haben, dann wird das BFA die Behörden ihres Heimatlandes bitten, Ihnen ein Ersatzdokument (Heimreisezertifikat) auszustellen.
Wie lange muss ich in Schubhaft bleiben?
Diese Frage kann man nicht so einfach beantworten. Das hängt von mehreren Faktoren ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Das BFA ist auf jeden Fall dazu verpflichtet die Haft so kurz wie möglich zu halten.
Hier gilt: Je schneller Sie Kontakt
mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, desto schneller kann dieser Sie aus der Schubhaft befreien.
Wie komme ich zu einem Rechtsanwalt, wenn ich schon in Schubhaft bin?
Sie haben immer das Recht, eine Vertrauensperson (Familie, Freunde, ...) und einen Rechtsvertreter (Rechtsanwalt) von ihrer Verhaftung zu informieren.
Sie müssen dazu nur einen Polizisten oder die soziale Beratung kontaktieren.
Wenn Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt hergestellt haben, kann dieser zu einem Schubhaftbesuch kommen und ihren Fall genauer anschauen.
Wie kann ich mich gegen eine Schubhaft beschweren?
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Schubhaft eine schriftliche Beschwerde zu erheben, wenn Sie glauben, dass die Schubhaft unrechtmäßig (falsch) ist.
Oft sind aber auch verschiedene Formalitäten zu beachten, welche das BFA nicht immer einhält. Eine Beschwerde zahlt sich daher sehr oft auch überraschenderweise aus!
Das Recht, eine Beschwerde zu erheben, haben Sie während der gesamten Schubhaftdauer und auch noch sechs Wochen nach Ende der Schubhaft.
Unser Tipp: Kontaktieren
Sie gleich, nachdem Sie in Schubhaft genommen wurden, einen Rechtsanwalt, damit dieser eine Schubhaftbeschwerde einreichen kann. Suchen Sie zugleich eine zukünftige Wohnmöglichkeit, sodass sie für die Behörden erreichbar sein können.
Dr. Klammer kann Ihnen auf jeden Fall helfen!
Zusammenfassend kann Dr. Klammer für Sie kämpfen, sodass ihre Rechte in der Schubhaft gewahrt werden, und sie auch hoffentlich aus der Schubhaft kommen können.
Rufen Sie uns einfach unter +43 670 603 32 546 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com
um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist.