Viktor S. ist ein deutscher Geschäftsmann, der seit 6 Jahren mit seiner Familie, in Österreich lebt. Eines Abends fährt er mit seinem Auto in der Nähe von Wr. Neustadt, als er plötzlich von der Einreisebehörde angehalten und ohne Begründung verhaftet wird.
Dies kam Viktor schon sehr eigenartig vor. Es gab auch keine Ladung oder andere Vorwarnung. Doch dann wurde er auch noch die nächsten 20 Stunden einfach in Schubhaft gesteckt, ohne dass ihm jemand einen Grund für seine Festnahme und nun seine Inhaftierung gesagt hatte.
Nach 20 Stunden wurde ihm von einem Polizist schließlich mitgeteilt warum er eigentlich festgenommen wurde. Wie sich herausstellte war die Festnahme unrechtmäßig und er wurde schließlich entlassen.
Doch dieses Erlebnis wollte Viktor nicht einfach so auf sich sitzen lassen und kontaktierte uns. Wir legten natürlich sofort Beschwerde gegen die Festnahme und Inhaftierung ein. Dieser Beschwerde wurde auch innerhalb weniger Tage stattgegeben.
Außerdem werden wir nun Schadenersatz für Viktor in Anspruch nehmen können, um den wirtschaftlichen aber auch den emotionalen Schaden, der aus dieser unrechtmäßigen Verhaftung und Inhaftierung resultierte, auszugleichen.
Darf die Polizei mich einfach so verhaften?
Nein.
Die Polizei darf niemanden einfach so verhaften.
Die Staatsanwaltschaft kann die Festnahme anordnen, wenn der Verdächtige auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt wurde, Gefahr zur Flucht besteht, Spuren einer Tat beseitigen will oder Wiederholungsgefahr besteht.
Wenn eine Verhaftung ausgesprochen wurde, MUSS die Polizei unverzüglich den Grund für die Verhaftung mitteilen, außerdem muss der Verdächtige auch sofort auf der Polizeistation vernommen werden. Des weiteren muss die Polizei den Verdächtigen über seine Rechte belehren: Er darf einen Rechtsanwalt oder auch eine andere Vertrauensperson verständigen, die Aussage verweigern und einen Rechtsanwalt beim Verhör dabei haben.
Gibt es einen Unterschied wenn ich in Schubhaft genommen werde?
Nein.
Diese Rechte stehen jedem in Österreich zu:
Die Behörden müssen den Grund für die Verhaftung mündlich und nach spätestens 24 Stunden auch schriftlich mitteilen.
Jeder darf einen Rechtsanwalt kontaktieren und diesen beim Verhör dabei haben.
Auch die Schubhaft muss rechtmäßig sein und darf nur in ernsten Fällen ausgesprochen werden. Da sich die Behörden nicht immer daran halten, ist auch hier eine Beschwerde auf jeden Fall anzuraten.
Welche Beschwerdemöglichkeiten (Rechtsmittel) habe ich?
Sie haben die Möglichkeit gegen die Schubhaft eine schriftliche Beschwerde zu erheben, wenn Sie glauben, dass die Schubhaft unrechtmäßig (falsch) ist.
Oft sind aber auch verschiedene Formalitäten zu beachten, welche das BFA nicht immer einhält. Eine Beschwerde zahlt sich daher sehr oft aus!
Das Recht, eine Beschwerde zu erheben, haben Sie während der gesamten Schubhaftdauer und auch noch sechs Wochen nach Ende der Schubhaft.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie gleich, nachdem Sie in Schubhaft genommen wurden, einen Rechtsanwalt, damit dieser eine Schubhaftbeschwerde einreichen kann. Suchen Sie zugleich eine zukünftige Wohnmöglichkeit, sodass sie für die Behörden erreichbar sein können.
Ich wurde verhaftet was mache ich nun?
1. Anwalt (am besten uns) kontaktieren
und Besuch vereinbaren
2. Beraten lassen und unter anderen eine Beschwerde erheben.
3. Im Fall einer Beschwerde eine zukünftige Wohnmöglichkeit suchen, damit Sie für die Behörden erreichbar sind.
Beratung mit Rechtsanwalt vereinbaren
Dr. Klammer hat in Fremdenrecht und Strafrecht sehr viel Erfahrung und kann schnell und unkompliziert helfen. Kontaktieren Sie uns einfach in dem Sie das Kontaktformular hier ausfüllen: Kontaktformular.
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