Letzte Woche konnte Mag. Vadim Gusenov einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht feiern. Frau Beatrix S. war vor 6 Jahren von Nigeria nach Österreich geschleppt worden, und musste hier lange Zeit als Prostituierte arbeiten. Aus diesen und anderen Gründen, konnte sie auch nicht mehr zurück nach Hause. Nach und nach konnte sie sich aber hier in Österreich ein eigenes Leben aufbauen. Leider wurde aber ihr erster Asylantrag abgelehnt und die Behörden verlangten von ihr, dass sie wieder nach Nigeria zurück gehen soll. Dem konnte Fr. S. aber nicht Folge leisten, da sie in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten musste und auch wieder dem Frauenhandel zum Opfer fallen würde. Außerdem hatte sie mittlerweile ein Leben hier mit Arbeit, Freunden und einer Beziehung zu ihrem Freund, aufgebaut. Deswegen kam sie zu uns, um einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht zu stellen (Das Verfahren ist noch am Laufen). Doch die Polizei kam mit dem BFA und nahm Fr. S. in Schubhaft.
Fr. S. musste nun also einen zweiten Asylantrag in Schubhaft stellen. Das BFA meinte aber, dass sie das ohne echten Grund machte, nur um die Abschiebung heraus zu zögern und erkannte ihr Recht auf Abschiebeschutz ab. Obwohl es rechtlich nicht in Ordnung war, versuchte das BFA Frau S. so schnell wie möglich abzuschieben. Hier konnten wir helfen und das Gericht entschied, dass die Schubhaft nicht rechtens war. Nun kämpfen wir weiter für Fr. S., damit sie nicht abgeschoben wird und infolgedessen in ihrer Heimat verfolgt wird und auch hier in Österreich bleiben kann.
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