Schubhaft erfolgreich aufgehoben

Schubhaft erfolgreich aufgehoben

Letzte Woche konnte Mag. Vadim Gusenov einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht feiern. Frau Beatrix S. war vor 6 Jahren von Nigeria nach Österreich geschleppt worden, und musste hier lange Zeit als Prostituierte arbeiten. Aus diesen und anderen Gründen, konnte sie auch nicht mehr zurück nach Hause. Nach und nach konnte sie sich aber hier in Österreich ein eigenes Leben aufbauen. Leider wurde aber ihr erster Asylantrag abgelehnt und die Behörden verlangten von ihr, dass sie wieder nach Nigeria zurück gehen soll. Dem konnte Fr. S. aber nicht Folge leisten, da sie in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten musste und auch wieder dem Frauenhandel zum Opfer fallen würde. Außerdem hatte sie mittlerweile ein Leben hier mit Arbeit, Freunden und einer Beziehung zu ihrem Freund, aufgebaut. Deswegen kam sie zu uns, um einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht zu stellen (Das Verfahren ist noch am Laufen). Doch die Polizei kam mit dem BFA und nahm Fr. S. in Schubhaft.

Fr. S. musste nun also einen zweiten Asylantrag in Schubhaft stellen. Das BFA meinte aber, dass sie das ohne echten Grund machte, nur um die Abschiebung heraus zu zögern und erkannte ihr Recht auf Abschiebeschutz ab. Obwohl es rechtlich nicht in Ordnung war, versuchte das BFA Frau S. so schnell wie möglich abzuschieben. Hier konnten wir helfen und das Gericht entschied, dass die Schubhaft nicht rechtens war. Nun kämpfen wir weiter für Fr. S., damit sie nicht abgeschoben wird und infolgedessen in ihrer Heimat verfolgt wird und auch hier in Österreich bleiben kann.

Was ist Schubhaft?

Schubhaft ist ein Begriff, der die Verhaftung einer fremden Person in Österreich beschreibt, um diese Person des Landes zu verweisen. Die Schubhaft wird von den Behörden verhängt wenn ein Abschiebebescheid vorliegt, oder die Person aus anderen Gründen des Landes verwiesen werden soll. Schubhaft ist keine Strafhaft. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schubhaft in Österreich: BMI Informationen zur Schubhaft.

Wenn Sie oder einer ihrer Bekannten in Schubhaft genommen wurde, zahlt es sich auf jeden Fall aus, den Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um zu sehen, ob die Schubhaft auch wirklich gerechtfertigt ist. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular am Ende dieses Artikels.

Humanitäres Bleiberecht 

Humanitäres Bleiberecht ist die Möglichkeit einen legalen Aufenthaltstitel für Österreich zu bekommen, trotz negativem Asylantrag. Das humanitäre Bleiberecht wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewährt und es gilt viele verschiedene Punkte zu beachten. 
Deswegen ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt den Fall prüft und einen etwaigen Antrag stellt. 

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann mir helfen?

Dr. Klammer hat einen sehr ausführlichen Artikel zu diesem Thema geschrieben und auf diese Website gestellt. Klicken Sie hier um diesen aufzurufen.

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Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

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