Diese Woche konnte Mag. Vadim Gusenov einen starken Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht feiern. Herr D. war seit 1992 im Kindesalter in Österreich. Er hatte bis 2016 eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige. Aus verschiedenen Gründen bekam er mit dem österreichischen Rechtssystem Probleme und wurde verurteilt, woraufhin ihm die Aufenthaltskarte entzogen wurde. Nachdem er aufgegriffen wurde kam er in Schubhaft, wo er mit einer Abschiebung zurück in die Türkei konfrontiert war. Da er aber ein öffentlicher Gegner des türkischen Präsidenten ist, musste er damit rechnen, dass er in der Türkei verfolgt werden würde. Mit unserer Hilfe stellte er also seinen ersten Asylantrag.
Der BFA wollte nun aber den Abschiebeschutz, den jeder Asylantragsteller bei seinem ersten Antrag bekommt, nicht gewähren, da sie behaupteten, dass Herr D. nur versuchte seine Abschiebung zu verzögern. Das BFA versuchte auch die Abschiebung zu beschleunigen, indem sie Herrn D. ohne uns zu informieren befragten. Mag. Gusenov konnte aber vor Gericht beweisen, dass Herr D. wirklich in Gefahr wäre, wenn er in die Türkei abgeschoben werden würde. Somit konnten wir vor Gericht erwirken, dass sein Antrag ernsthaft behandelt werden muss, seine Schubhaft aufgehoben werden muss, und seine Anhaltung und Befragung nach seiner Asylantragstellung als rechtswidrig erklärt wurde.
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