Mandant erfolgreich aus Schubhaft geholt

Mandant erfolgreich aus Schubhaft geholt

Diese Woche konnte Mag. Vadim Gusenov einen starken Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht feiern. Herr D. war seit 1992 im Kindesalter in Österreich. Er hatte bis 2016 eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige. Aus verschiedenen Gründen bekam er mit dem österreichischen Rechtssystem Probleme und wurde verurteilt, woraufhin ihm die Aufenthaltskarte entzogen wurde. Nachdem er aufgegriffen wurde kam er in Schubhaft, wo er mit einer Abschiebung zurück in die Türkei konfrontiert war. Da er aber ein öffentlicher Gegner des türkischen Präsidenten ist, musste er damit rechnen, dass er in der Türkei verfolgt werden würde. Mit unserer Hilfe stellte er also seinen ersten Asylantrag.

Der BFA wollte nun aber den Abschiebeschutz, den jeder Asylantragsteller bei seinem ersten Antrag bekommt, nicht gewähren, da sie behaupteten, dass Herr D. nur versuchte seine Abschiebung zu verzögern. Das BFA versuchte auch die Abschiebung zu beschleunigen, indem sie Herrn D. ohne uns zu informieren befragten. Mag. Gusenov konnte aber vor Gericht beweisen, dass Herr D. wirklich in Gefahr wäre, wenn er in die Türkei abgeschoben werden würde. Somit konnten wir vor Gericht erwirken, dass sein Antrag ernsthaft behandelt werden muss, seine Schubhaft aufgehoben werden muss, und seine Anhaltung und Befragung nach seiner Asylantragstellung als rechtswidrig erklärt wurde.

Was ist Schubhaft?

Schubhaft ist ein Begriff, der die Verhaftung einer fremden Person in Österreich beschreibt, um diese Person des Landes zu verweisen. Die Schubhaft wird von den Behörden verhängt wenn ein Abschiebebescheid vorliegt, oder die Person aus anderen Gründen des Landes verwiesen werden soll. Schubhaft ist keine Strafhaft. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schubhaft in Österreich: BMI Informationen zur Schubhaft.

Wenn Sie oder einer ihrer Bekannten in Schubhaft genommen wurde, zahlt es sich auf jeden Fall aus, den Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um zu sehen, ob die Schubhaft auch wirklich gerechtfertigt ist. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular am Ende dieses Artikels.

Was ist der Abschiebeschutz?

 Beim ersten Asylantrag in Österreich hat man prinzipiell einen Abschiebeschutz bis der Antrag bearbeitet wurde. Dies soll verhindern, dass Menschen in Länder abgeschoben werden in denen sie verfolgt, misshandelt, oder falsch behandelt werden würden. 
Dieser Schutz gilt allerdings nur automatisch beim ersten Asylantrag und kann auf Ansuchen des BFA auch aberkannt werden. Dies geschieht zum Beispiel, wenn der BFA den Verdacht hat, dass der Asylantrag nur als Verzögerungstaktik eingesetzt wird. 

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann mir helfen?

Dr. Klammer hat einen sehr ausführlichen Artikel zu diesem Thema geschrieben und auf diese Website gestellt. Klicken Sie hier um diesen aufzurufen.

Buchen Sie ein Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei, bei dem wir Ihnen alle ihre Möglichkeiten Schritt für Schritt erklären. Sie sprechen kein Deutsch? Kein Problem, wir sprechen fast alle Sprachen und haben auch die Möglichkeit einen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Frage Sie einfach nach.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns

Share by: