Kindesentführung: Kinder mit Mutter wieder vereint

Kindesentziehung: Kinder wieder mit Mutter vereint

Diese Woche konnte unser Team zusammen mit Rechtsberaterin Mag. Katharina Schwaiger und RA Dr. Gregor Klammer einen besonderen Sieg vor Gericht erzielen.



Frau G. ist slowakische Staatsbürgerin. Ihre Ehe, mit ihrem Mann Herrn G., endet. Vor Gericht wird ihr das Erziehungsrecht für ihre beiden gemeinsamen Kinder (9 und 11 Jahre) zugesprochen. Doch Herr G. nimmt den Rechtsspruch nicht an, entführt daraufhin beide Kinder und flieht nach Wien. Nach einem langen Kampf vor Gericht in der Slowakei und in Wien, ist die Rückführung endlich vollstreckbar. Doch als die Gerichtsvollzieher mit der Mutter zur Schule der Kinder kommen, hatte Herr G diese schon von der Schule genommen. Vor Gericht versuchten wir nun die Erlaubnis zu bekommen, mit der Polizei die Wohnung des Vaters zu durchsuchen und die Kinder von ihrem Entführer zu trennen. Nach einem harten Kampf bekamen wir schlussendlich die Erlaubnis.

Beim Einsatz waren 5 Polizisten und 4 Gerichtsvollzieher involviert. Die Polizei musste die Türe aufbrechen um den Entführer von den Kindern trennen. Nach fast 1 1/2 Jahren konnten die Kinder wieder zu ihrer Mutter und Herr G. wurde verhaftet.

Es war eine sehr nervenaufreibende Geschichte, besonders für die involvierten Kinder, aber unser Team konnte hier einen richtigen großartigen Sieg erringen und der Mutter ihre Kinder wieder zurück bringen.


Was ist der Unterschied von Kindesentziehung und Kindesentführung?

Im Alltags-Sprachgebrauch sind beide Begriffe auswechselbar. Das Endergebnis von beiden ist auch das gleiche, das Kind ist nicht mehr beim rechtmäßigen Erziehungsberechtigten. 

Von einer Kindesentziehung, im Fachjargon, spricht man, wenn der Elternteil (oder ein anderer Angehöriger), der die Erziehungsberechtigung nicht hat, das Kind von seinem rechtmäßigen Erziehungsberechtigten fern hält. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um einen Sorgerechtsstreit zwischen den Beteiligten.

Von einer Kindesentführung spricht man, wenn das Kind von einer unbekannten (manchmal leider auch einer bekannten) Person mit böswilligen Absichten, von seinen Erziehungsberechtigten entfernt wird. Man spricht oft auch bei einer grenzüberschreitenden Kindesentziehung von einer Kindesentführung.

Was kann ich machen, wenn mein Partner mein Kind ohne Erlaubnis in ein anderes Land gebracht hat?

Kontaktieren Sie uns sofort. (Kontakt) Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden um die weiteren Schritte zu besprechen.

Sind beide Länder im sogenannten Haager Kinderentführungsübereinkommen (HKÜ) Vertragsparteien, dann kann beim zuständigen Bezirksgericht ein Antrag auf Rückführung gestellt werden. Eine Auflistung aller Länder, die Teil des Abkommens sind, finden Sie hier.

Wenn nicht beide Länder Teil des HKÜ sind, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man beantragt in Österreich das alleinige Sorgerecht und versucht dann dieses Urteil in dem Land in dem das Kind hingebracht wurde, anerkennen zu lassen, oder man versucht direkt in dem Land vor Gericht das alleinige Sorgerecht zu erhalten. 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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