Festnahme rechtswidrig - Beschwerde erfolgreich

Festnahme rechtswidrig - Beschwerde gewonnen


Sarah F. ist 32 Jahre alt. Sie ist gehörlos und unterrichtet an der Universität Wien. Im Oktober letzten Jahres fährt sie wie so oft mit ihrem Fahrrad von ihrer Wohnung zur Universität, doch als sie beim Burgring eine Ampel überquert bemerkt sie plötzlich wie ein Polizist (Herr D.) sich versucht bemerkbar zu machen. 

Er redet auf sie ein. Sie versucht ihm zu verstehen zu geben, dass sie gehörlos ist und ihn folglich nicht hören kann. Darauf folgt eine kurze Konversation mit Hilfe von ihrer Mobiltelefone. Sarah versucht herauszufinden weshalb der Herr D. sie aufgehalten hat und nun ihren Ausweis sehen will. 

Herr D. wird immer ungemütlicher und ungeduldiger. Als Sarah F. wiederholt nach dem Grund für das Anhalten fragt, spürt sie plötzlich wie Herr D. ihren Arm anfasst und umdreht. Mit Hilfe eines Passanten fixiert Herr D. Sarah am Boden und legt ihr unter lautem Protest Handschellen an. 

Dann fordert er Unterstützung durch Kollegen an. Er untersucht Sarah's Rucksack und findet schließlich Sarah's Ausweis in ihrer Jackentasche. Als dann zwei Streifen eintreffen, wird Sarah F. endlich wieder freigelassen. 

Sie hat leichte Verletzungen an den Handgelenken und ist verständlicherweise sehr aufgebracht. Richtigerweise geht sie zu Dr. Klammer um eine Beschwerde gegen diese maßlos überzogene Amtshandlung des Herrn D. einzubringen. 

Vor Gericht versuchte Herr D. dann die Schuld Sarah F. zuzuweisen und erklärte, dass Sarah F. versuchte wegzufahren und unkooperativ war. Hier konnte Dr. Klammer dem Gericht beweisen, dass dies nicht der Wahrheit entsprach und einige Details, die Herr D. in seinem Bericht erzählte, nicht der Wahrheit entsprechen konnten.

Natürlich konnte Dr. Klammer diesen Fall klar gewinnen und das Gericht entschied, dass diese Festnahme rechtswidrig war und Herr D. keine plausiblen Gründe für diese Eskalation der Amtshandlung hatte. 

Darf die Polizei mich ohne Grund anhalten und Handschellen anlegen? 

Nein. 
Die Polizei darf niemanden ohne Grund anhalten und/oder deren persönliche Freiheit entziehen. 

"(2) Niemand darf aus anderen als den in diesem Bundesverfassungsgesetz genannten Gründen oder auf eine andere als die gesetzlich vorgeschriebene Weise festgenommen oder angehalten werden.
(3) Der Entzug der persönlichen Freiheit darf nur gesetzlich vorgesehen werden, wenn dies nach dem Zweck der Maßnahme notwendig ist; die persönliche Freiheit darf jeweils nur entzogen werden, wenn und soweit dies nicht zum Zweck der Maßnahme außer Verhältnis steht." 
Bundesverfassungsgesetz: Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 1

Jeder Mensch in Österreich hat das Recht auf persönliche Freiheit. Nur bei dem Verdacht einer begangenen Straftat oder Übertretung darf die Polizei eine solche Maßnahme setzen, wobei hier auch immer nur das gelindeste Mittel anzuwenden ist.
Darf die Polizei mich einfach so verhaften?

Nein. 
Die Polizei darf niemanden einfach so verhaften. 
Die Staatsanwaltschaft kann die Festnahme anordnen, wenn der Verdächtige auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt wurde, Gefahr zur Flucht besteht, Spuren einer Tat beseitigen will oder Wiederholungsgefahr besteht. 
Für eine genauere Liste: Gründe für eine Verhaftung.

Muss ich immer einen Ausweis mit haben?

Nein.
Als österreichischer Staatsbürger müssen Sie im Inland keinen Ausweis bei sich führen. Nur in und um Flughäfen und Bahnhöfen so wie Grenzgebieten müssen sich auch österreichische Staatsbürger ausweisen können. 

Was passiert wenn ich keinen Ausweis mit habe?

Sollten Sie also keinen Ausweis bei sich haben kann die Polizei Sie mit auf die Polizeistation nehmen um eine Identitätsfeststellung vorzunehmen. 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein anderer österreichischer Staatsbürger, der einen Ausweis bei sich hat, bezeugt, dass Ihre Angaben zur Person richtig sind.

Ich glaube ich wurde zu Unrecht verhaftet oder angehalten, was mache ich nun?

1. Anwalt (am besten uns) kontaktieren. Schildern Sie den genauen Ablauf der 

Amtshandlung. 

2. Beraten lassen und unter anderen eine Beschwerde erheben. Lassen Sie nicht zu,

dass Ihre Rechte mit Füßen getreten werden.



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Dr. Klammer hat in Fremdenrecht und Strafrecht sehr viel Erfahrung und kann schnell und unkompliziert helfen. Kontaktieren Sie uns einfach in dem Sie das Kontaktformular hier ausfüllen: Kontaktformular.

Rufen Sie uns einfach unter +43 670 603 32 546 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
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