Sarah F. ist 32 Jahre alt. Sie ist gehörlos und unterrichtet an der Universität Wien. Im Oktober letzten Jahres fährt sie wie so oft mit ihrem Fahrrad von ihrer Wohnung zur Universität, doch als sie beim Burgring eine Ampel überquert bemerkt sie plötzlich wie ein Polizist (Herr D.) sich versucht bemerkbar zu machen.
Er redet auf sie ein. Sie versucht ihm zu verstehen zu geben, dass sie gehörlos ist und ihn folglich nicht hören kann. Darauf folgt eine kurze Konversation mit Hilfe von ihrer Mobiltelefone. Sarah versucht herauszufinden weshalb der Herr D. sie aufgehalten hat und nun ihren Ausweis sehen will.
Herr D. wird immer ungemütlicher und ungeduldiger. Als Sarah F. wiederholt nach dem Grund für das Anhalten fragt, spürt sie plötzlich wie Herr D. ihren Arm anfasst und umdreht. Mit Hilfe eines Passanten fixiert Herr D. Sarah am Boden und legt ihr unter lautem Protest Handschellen an.
Dann fordert er Unterstützung durch Kollegen an. Er untersucht Sarah's Rucksack und findet schließlich Sarah's Ausweis in ihrer Jackentasche. Als dann zwei Streifen eintreffen, wird Sarah F. endlich wieder freigelassen.
Sie hat leichte Verletzungen an den Handgelenken und ist verständlicherweise sehr aufgebracht. Richtigerweise geht sie zu Dr. Klammer um eine Beschwerde gegen diese maßlos überzogene Amtshandlung des Herrn D. einzubringen.
Vor Gericht versuchte Herr D. dann die Schuld Sarah F. zuzuweisen und erklärte, dass Sarah F. versuchte wegzufahren und unkooperativ war. Hier konnte Dr. Klammer dem Gericht beweisen, dass dies nicht der Wahrheit entsprach und einige Details, die Herr D. in seinem Bericht erzählte, nicht der Wahrheit entsprechen konnten.
Natürlich konnte Dr. Klammer diesen Fall klar gewinnen und das Gericht entschied, dass diese Festnahme rechtswidrig war und Herr D. keine plausiblen Gründe für diese Eskalation der Amtshandlung hatte.