Einreiseverbot trotz Schengenvisum: Schadenersatz erkämpft

Einreiseverbot trotz Schengenvisum: Schadenersatz erkämpft

Wurden Sie in Österreich bei der Einreise gestoppt? Wurde Ihnen die Einreise trotz gültigem Schengenvisum verweigert? 
Haben Sie Probleme bei der Einreise nach Österreich? Wurden Sie trotz gültigem Visum abgewiesen?

Frau F. kommt aus Ruanda, hat einen britischen Aufenthaltstitel, und hat ein Visum für Island. Sie plant einen Urlaub in Österreich. Hotel, Auto, etc. sind gebucht und sie macht sich auf die Reise nach Österreich. Doch als sie in Schwechat landet kommt die große Überraschung. Die Polizei will sie nicht nach Österreich einreisen lassen. Auch nach langem hin und her lassen sie sie nicht hinein und Frau F. muss zurück nach England fliegen. Doch kampflos wollte sie nicht aufgeben: sie kontaktierte uns und zusammen gingen wir gegen dieses Unrecht vor. Die Anstrengung zahlt sich aus: wir können vor Gericht beweisen, dass unsere Mandantin fälschlicherweise abgewiesen wurde. Dadurch konnten wir auch den gesamten Urlaub, den Frau F. gebucht hatte und nicht stornieren konnte, als Schadenersatz erkämpfen. 

Einreise nach Österreich

Prinzipiell ist für die Einreise nach Österreich ein Visum notwendig. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: Reisende mit einem EU-Reisepass brauchen kein Visum. Andere Visum befreite Länder finden Sie hier.

Durch Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für Österreich 1997, wurde zusätzlich zum nationalen Visum auch das sogenannte "schengeneinheitliche Visum" geschaffen. Das bedeutet, dass wenn Sie ein Visum für ein Land im Schengenraum haben, Sie auch theoretisch ohne Probleme in ein weiteres Schengenland reisen dürfen.

Was ist der Schengenraum? 

Der Schengenraum besteht aus 26 Mitgliedsstaaten: 

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Das Abkommen umfasst nicht nur die erleichterte Ein- und Ausreise (Wegfall der Grenzkontrollen) zwischen diesen Staaten, sondern regelt auch die Zusammenarbeit der Polizei der verschiedenen Länder untereinander. Auch im Gerichtssystem gibt es eine verstärkte Zusammenarbeit um z.B. Auslieferungen zu vereinfachen. 

Welche Visumkategorien gibt es? 

Es gibt vier verschiedene Visumkategorien:

1. Visum A (Flughafentransitvisum): Prinzipiell braucht man kein Visum für Österreich, wenn man nur umsteigt und sofort wieder weiterfliegt. Allerdings gibt es einige wenige Länder, die auch dafür ein Visum benötigen: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und Syrien.

2. Visum C (Touristenvisum): Mit einem Touristenvisum darf man innerhalb eines Halbjahres, maximal 90 Tage in Österreich und folglich auch in dem Schengenraum verbringen. 

3. Visum D (Aufenthaltsvisum): Unter Angabe von gewissen Gründen, kann man ein Visum für 6 Monate bzw. 12 Monate beantragen. Mit diesem Visum darf man auch 90 Tage innerhalb eines Halbjahres in einem Land im Schengenraum verbringen.

4. Aufenthaltstitel für Österreich: Wenn man länger als 6 Monate in Österreich bleiben will, muss man einen Aufenthaltstitel beantragen. 

Was mache ich, wenn ich an der Grenze abgewiesen wurde?

Wenn Sie noch an der Grenze sind:

- Rufen Sie uns gleich an: +436507283562
Schildern Sie die Situation und wir werden so schnell wie möglich helfen.

Wenn Sie sich nicht mehr an der Grenze befinden:

- Kontaktieren Sie uns: Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular: Kontakt. Schildern Sie Ihren Fall detailliert und unser Team meldet sich ehest möglichst bei Ihnen.

Darf mich die Polizei einfach abweisen? 

Ein Visum ist keine Einreisegarantie. 
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Polizei Sie abweisen könnte: 

1. Kein gültiges Visum: Wenn Sie kein Visum vorweisen können, dann dürfen Sie auch nicht einreisen.

2. Es treten Gründe auf, die eine Rückweisung rechtfertigen. Die Polizei kann hier das Visum wieder zurück ziehen und die Einreise verweigern.
Allerdings ist dies nicht so einfach möglich, also zahlt es sich auch hier aus einen Rechtsanwalt zu kontaktieren (Kontakt) und die Situation abzuklären. 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 
+43 650 7283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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