Freispruch von Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr

Freispruch von Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr

Diese Woche konnte unser RAA Mag. Vadim Gusenov einen starken Sieg vor dem Bezirksgericht Leopoldstadt erringen.

Herr O. ist Uber-Fahrer von Beruf, er macht seinen Job gewissenhaft und gut. Eines Abends nimmt er wie so oft eine Fahrt mit vier Fahrgästen an. Die vier Fahrgäste hatten ein wenig getrunken und wollten vom Stadion an eine Adresse im 11.Bezirk befördert werden. Doch schon gleich am Anfang ändern die Fahrgäste das Ziel der Fahrt. Immer wieder geben sie Herrn O. Anweisungen anders zu fahren. Als Herr O. dann schließlich an einer Kreuzung zu stehen kommt, springen die Fahrgäste unerwartet aus dem Auto und wollen davon laufen. Herr O. bekommt gerade noch das Handy von einem der Fahrgäste zu greifen und hindert ihn daran wegzulaufen. Während einem kleinen Gerangel um das Handy, werden beide leicht verletzt. Als die Polizei ankommt, wird Herr O. plötzlich als Täter behandelt, die drei geflohenen Fahrgäste hatten bei der Polizei angegeben, dass Herr O. sie entführen wollte, mehrmals über Rot gefahren sei, und viel zu schnell unterwegs gewesen sei.

Natürlich war ihre ganze Geschichte falsch und erfunden. Nichts desto trotz wurde Herr O., unser Mandant, wegen Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr angeklagt. Mag. Gusenov konnte an zwei Verhandlungstagen beweisen, dass Herr O. unschuldig in beiden Anklagepunkten war, und somit einen Freispruch für unseren Mandanten erwirken. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ich werde fälschlicherweise einer Körperverletzung beschuldigt. Was mache ich jetzt?

Das wichtigste ist, dass Sie Ruhe bewahren, besonders wenn Sie noch in der Situation sind. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
  • Bleiben Sie freundlich und kooperativ. 
  • Halten Sie Beweise fest - Machen Sie Fotos und Notizen.
  • Suchen Sie Zeugen - Halten Sie deren Kontaktdaten fest.
  • Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt (Kontakt)
  • Schildern Sie Ihrem Rechtsanwalt die Situation - Jedes Detail ist wichtig.
Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie, wie Sie am Besten vorgehen können.

Was ist der Unterschied zwischen einer Körperverletzung und einer schweren Körperverletzung?

Die Körperverletzung ist im § 83 im StGB geregelt. Die rechtliche Definition besagt, dass Körperverletzung eine Handlung bedeutet, die einem Anderen körperlichen Schaden zufügt oder zufügen will. 

Die schwere Körperverletzung wird im § 84 im StGB geregelt. Der Unterschied hierbei ist die Schwere der Verletzung, also wie lange die Folgen der Verletzung andauern. Wenn die Gesundheitsschädigung länger als 24 Tage andauert, oder gar eine Berufsunfähigkeit hervorruft, ist von einer schweren Körperverletzung die Rede. 

Welche Strafe droht bei Körperverletzung? 

Beim Strafmaß hängt es von der Art der Körperverletzung ab. 
Eine einfache Körperverletzung kann mit einigen Monaten bis einem Jahr geahndet werden. 

Eine schwere Körperverletzung kann mit bis zu 5 Jahren geahndet werden, wobei hier auch in Betracht gezogen wird, wer verletzt wurde (z.B. Privatperson oder Polizist, etc.), und auch was die Absicht des Täters war. 

Eine genauere Auflistung der möglichen Strafen finden Sie hier: Körperverletzung Strafmaß.

Auf jeden Fall ist es wichtig, dass Sie den richtigen Rechtsanwalt wählen, der Sie kompetent vertritt. Dr. Klammer und sein Team haben in diesem Bereich schon sehr viel Erfahrung sammeln können, und sehr viele Erfolge feiern dürfen.

Was ist eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr? 

Die Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr bezeichnet eine vorsätzliche, fahrlässige oder grobfahrlässige Fahrweise im Straßenverkehr, bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer sich verletzt oder verunfallt. Dies ist z.B. durch unerlaubt schnelles Fahren, über Rot fahren, oder z.B. auch durch Fahren unter Alkoholeinfluss (über 0,8‰), gegeben. Das Strafmaß wird im § 89 StGB geregelt und kann bis zu 3 Monate Freiheitsentzug betragen.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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