Zu Unrecht konfiszierte Uhr wiedererlangt

Zu Unrecht konfiszierte Uhr wiedererlangt

Wurde Ihre Rolex, Seiko, oder andere Luxus-Uhr vom Zoll konfisziert? Wurde Ihnen Ihr Schmuck bei der Einreise abgenommen? Wurden Ihnen unrechtmäßig vom Zoll Ware abgenommen? Warten Sie schon länger auf eine Rückmeldung vom Zoll? Fühlen Sie sich unrechtmäßig vom Zollamt behandelt? 
Dr. Klammer konnte die zu Unrecht vom Zoll konfiszierte Rolex-Uhr eines Arztes aus Dubai im Wert von 14.000 Euro wiedererlangen. Die Uhr wurde unserem Mandanten bei einem Besuch in Österreich am Flughafen zu Unrecht abgenommen. Obwohl unser Mandant nur auf Besuch in Österreich war, beschlagnahmte die Zollbehörde seine Rolex. Dr. Klammer konnte schnell und unkompliziert diese Situation lösen und unserem Mandanten seinen rechtmäßigen Besitz wiedergeben.

Einfuhrbestimmungen
in Österreich

Die Einfuhrbestimmungen in Österreich sind sehr klar geregelt, wenn man eine im Ausland gekaufte Uhr einführen will und in der EU wohnhaft ist, muss man nicht nur eine Einfuhrumsatzsteuer von 19% bezahlen, sondern auch Zollgebühren und Sicherheitsleistungen. 

Allerdings sind Touristen, die nicht aus der EU kommen, von diesen Bestimmungen ausgenommen. 

Ausnahme von Einfuhrbestimmungen

Touristen, die nicht aus der EU kommen, sind von den Einfuhrbestimmungen ausgenommen, solange sie die Ware im Privatbesitz haben und die Ware auch wieder mit in ihr Heimatland nehmen. In unserem Fall hat unser Mandant eine Aufenthaltskarte in der EU, ist aber nicht hier wohnhaft. Trotzdem konfisziert der Zoll sehr gerne in so einem Fall die teure Ware und gibt diese im schlimmsten Fall auch nicht mehr zurück. 

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer? 

Die Einfuhrumsatzsteuer kommt ins Spiel wenn Waren aus Drittländern, also Länder außerhalb der EU, nach Österreich eingeführt werden. Da diese Waren Umsatzsteuer befreit sind, diese dann also billiger wären als Waren aus Österreich oder der EU, muss die Umsatzsteuer als Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.

In diesem Artikel von SevDesk wird die Einfuhrumsatzsteuer noch viel genauer erklärt: Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns

Share by: